Abwasserbeseitigungskonzept 2020

Öffentliche Bekanntgabe

Fortschreibung Stand August 2020

Seit 1991 erstellt der Abwasserzweckverband Apolda (AZVA) abwassertechnische Zielplanungen um einerseits die gesetzlichen Anforderungen zur Abwasserbehandlung einzuhalten und um die aktuellen regionalen Entwicklungen einzubeziehen (Einwohnerentwicklung, geplante Wohn- und Gewerbegebiete, Förder- und Finanzierungsbedingungen...). Aus den abwassertechnischen Zielplanungen werden die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) des AZVA erstellt. Dies geschah letztmalig zum 10.02.2014.

Das ABK ist gemäß § 48 Absatz 3 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) alle sechs Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Hieraus resultiert die Fortschreibung des ABK im Jahr 2020. Für die Fortschreibung wurden die Vorgaben aus den Informationsbriefen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz berücksichtigt. Nach § 48 Absatz 2 ThürWG erlangt das ABK nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Verbindlichkeit. Das ABK wurde am 24.08.2020 in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschlossen und wird hiermit veröffentlicht. Für die Erstellung des ABK wurden Stellungnahmen zu zukünftigen Baumaßnahmen und Vorhaben der Gemeinden und Städte, der Landkreise und der Straßenbauverwaltungen abgefragt.

Gegenüber dem ABK 2014 wurden im ABK 2020 im Wesentlichen die Jahreszahlen für den Anschluss einiger Ortschaften an zentrale Kläranlagen angepasst. Aufgrund der aktuellen Bautätigkeiten in den Ortsteilen (OT) Pfiffelbach, Frankendorf und Ulrichshalben konnten konkrete Anschlusszeiten ausgewiesen werden. Der OT Rudersdorf ist seit 01.01.2019 Mitglied im AZVA und wird erstmals mit ausgewiesen. Daher fand eine Änderung für den Anschluss des OT Willerstedt statt. Dieser soll jetzt an die Kläranlage Rudersdorf angeschlossen werden (ABK 2014: eigene Kläranlage). Des Weiteren wurden auch für die OT Liebstedt, Münchengosserstädt, Hohlstedt, Schmiedehausen und Reisdorf die Ausführungszeiträume angepasst. Für Restbereiche in Ortslagen, die bereits zum größten Teil an zentrale Anlagen angeschlossen sind, wurden separate Maßnahmen ausgewiesen (z. B. in Oberroßla, Bad Sulza, Kösnitz, Wickerstedt, Wormstedt, Eberstedt, Niederroßla, Hermstedt und Oberndorf).

Analog zum ABK 2014 werden auch im neuen ABK 2020 Gebiete ausgewiesen, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Dies resultiert im Wesentlichen aus geänderten Förderbedingungen, stark erhöhten Baupreisen sowie kontinuierlichen Einwohner- und Umsatzrückgängen. Informationen hierzu sind unter folgendem Link zu finden (Vollbiologien). Dort findet man auch Hinweise zur möglichen Förderung für den Bau von Kleinkläranlagen durch den Freistaat.

Außerdem sind im ABK Ausführungen zu den seit 2014 durchgeführten Maßnahmen, Änderungen seit dem letzten ABK, Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung und der Gewässerbeschaffenheit enthalten. Ebenso werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Einwohnerhochrechnungen und der aktuelle Stand der Entsorgung dargestellt.

Das ABK kann während unserer Geschäftszeiten bis zum 20.11.2020 bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10-14, 99510 Apolda, öffentlich eingesehen werden. Aufgrund der momentanen Corona-Situation bitten wir Sie darum, vor der Einsichtnahme telefonisch mit Herrn Reuter unter 03644 539131 einen Termin zu vereinbaren.

Unter den folgenden Links kann das ABK heruntergeladen werden. Der Erläuterungsteil enthält den Erläuterungsbericht und die Tabellen des ABKs. Im Zeichnungsteil können der Übersichtsplan über das Gesamtgebiet und die Einzelpläne für jeden Ortsteil eingesehen werden.

 

 

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